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OLG Frankfurt/Main (22 U 148/11) | Datum: 28.08.2012
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 16. September 2011 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Der Gegenstandswert für die Berufungsinstanz wird auf 13.391,10 € festgesetzt. I. Der [...]